Abs. 2 Satz 1 regelt die Beitragsfreiheit vom Zeitpunkt der Rentenantragstellung bis zum Beginn der Rente – auch einer solchen nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (ALG) – für ...
Die Verweisung auf die Anwendung des ermäßigten Beitragssatzes nach § 243 ist in soweit unvollständig, als auch für die Bezieher von Alg II/jetzt Bürgergeld ... ebenfalls nach Maßgabe des § 252 Satz 2 ...